Ratgeber
Versandapotheke im Ausland: die Rechtslage
Apotheken aus anderen EU-Staaten dürfen unter Bedingungen Arzneimittel nach Deutschland schicken, Händler außerhalb der EU nicht. Grundlage ist § 73 Arzneimittelgesetz (AMG), abgerufen am 27. Oktober 2026 auf gesetze-im-internet.de. Die Länderangaben stammen von der Seite „Versandhandels-Register“ des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), abgerufen am selben Tag, und der Verbraucherzentrale (Stand 8. Januar 2025). Wir empfehlen keine einzelnen Versender. Die Angaben sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Was § 73 AMG regelt
Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a AMG ist der Versand an Endverbraucher erlaubt, wenn er von einer Apotheke in einem EU- oder EWR-Staat kommt, die nach ihrem nationalen Recht oder nach dem deutschen Apothekengesetz zum Versand befugt ist. Der Versand muss den deutschen Vorschriften zum Versandhandel entsprechen.
Nach § 73 Abs. 1 Satz 3 AMG veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium regelmäßig eine Übersicht der Staaten, in denen für den Versandhandel mit Arzneimitteln vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen.
Länder auf der Liste
Laut BfArM nennt die Länderliste des Bundesgesundheitsministeriums zurzeit:
| Land | Humanarzneimittel | Tierarzneimittel |
|---|---|---|
| Island | ja | nicht genannt |
| Niederlande | nur wenn zugleich eine Präsenzapotheke betrieben wird | nicht genannt |
| Schweden | nur verschreibungspflichtige | nicht genannt |
| Tschechien | nur nicht verschreibungspflichtige | nur nicht verschreibungspflichtige |
Die Verbraucherzentrale nennt dieselben vier Länder mit denselben Einschränkungen. Die Liste kann sich ändern. Prüfen Sie den aktuellen Stand auf der BfArM-Seite „Versandhandels-Register“. Für Tierarzneimittel gibt es eine eigene Seite: Tierarzneimittel.
Außerhalb von EU und EWR
Laut Verbraucherzentrale ist es grundsätzlich verboten, Arzneimittel bei Versandapotheken außerhalb der EU oder des EWR zu bestellen. Für Großbritannien schreibt die Verbraucherzentrale (Stand 5. Februar 2024), dass der Versand zulassungspflichtiger Arzneimittel nach Deutschland ohne gewerbliche Einfuhrerlaubnis derzeit eine Ordnungswidrigkeit ist. Das BfArM zählt einen Sitz in einem Land, aus dem der Versand nicht erlaubt ist, zu den Merkmalen illegaler Anbieter.
Davon zu trennen ist das Mitbringen auf Reisen. Laut Verbraucherzentrale dürfen Reisende Arzneimittel für den persönlichen Bedarf einführen, als Richtwert für höchstens drei Monate.
Was für ausländische Versender gilt
- Beratungspflicht: Nach § 17 Abs. 2a ApBetrO ist der Versand unzulässig, wenn nur eine persönliche Beratung den Bedarf deckt. Das gilt ausdrücklich auch für Versand aus EU- und EWR-Staaten nach Deutschland.
- Keine Boni auf Kassenrezepte: Laut Verbraucherzentrale dürfen EU-Versandapotheken gesetzlich Versicherten keine Rabatte oder Boni auf verschreibungspflichtige Mittel gewähren. Sie verweist auf das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz. Das Verbot von Zuwendungen steht in § 129 Abs. 3 Satz 3 SGB V.
- Sicherheitslogo: Laut Verbraucherzentrale erkennen Sie zugelassene EU-Versandapotheken am einheitlichen europäischen Sicherheitslogo.
Registrierung prüfen
Ausländische Apotheken stehen nicht im deutschen Register, sondern im Register ihres Landes. Eine Übersicht europäischer Versandapotheken bietet laut BfArM die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA). Achten Sie darauf, dass die Seite nach dem Klick zu einer Behörde des jeweiligen Landes gehört. Die Prüfschritte erklärt Seriosität prüfen, die deutsche Rechtslage Versandapotheke.
Diese Seite ersetzt keine Beratung in Apotheke oder Arztpraxis.
Häufige Fragen
Darf eine Apotheke aus den Niederlanden nach Deutschland liefern?
Laut BfArM-Länderliste ja, wenn sie zugleich eine Präsenzapotheke betreibt.
Darf ich Arzneimittel aus Ländern außerhalb der EU bestellen?
Laut Verbraucherzentrale ist das grundsätzlich verboten. Erlaubt ist nur das Mitbringen für den persönlichen Bedarf auf Reisen.
Gibt es bei ausländischen Versandapotheken Boni auf Kassenrezepte?
Nein. Laut Verbraucherzentrale dürfen auch EU-Versandapotheken gesetzlich Versicherten darauf keine Boni gewähren.
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