Ratgeber
Seriöse Online-Apotheke erkennen: drei Prüfschritte
Wer Arzneimittel im Internet an Endverbraucher verkauft, muss in Deutschland im Versandhandels-Register stehen und das EU-Sicherheitslogo zeigen. Ob ein Eintrag echt ist, können Sie selbst in drei Schritten prüfen. Grundlage sind die Seiten „EU-Sicherheitslogo“ und „Illegaler Arzneimittelversand“ des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie § 67 Abs. 8 Arzneimittelgesetz (AMG), abgerufen am 27. Oktober 2026. Die Angaben sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Die rechtliche Grundlage
Nach § 67 Abs. 8 AMG muss ein Internethändler vor Beginn des Verkaufs an Endverbraucher die zuständige Behörde informieren. Seine Website muss die Kontaktdaten dieser Behörde nennen, das gemeinsame EU-Versandhandelslogo zeigen und mit dem Register des BfArM verlinkt sein. Das Logo ist laut BfArM seit Oktober 2015 Pflicht. Es geht auf die EU-Fälschungsrichtlinie 2011/62/EU zurück.
Wichtig: Laut BfArM hat das Logo für sich allein keine Aussagekraft. Aussagekräftig ist erst der Registereintrag, der sich beim Klick öffnet.
Drei Prüfschritte laut BfArM
- Klicken: Klicken Sie auf das EU-Sicherheitslogo der Website. Ist der Händler registriert, öffnet sich eine Seite mit seinem Registereintrag.
- Prüfen: Die Adresse in der Browserzeile muss ein Schloss-Symbol zeigen und nach
https://mitversandhandel.dimdi.de/beginnen. Das BfArM rät, auf den Schrägstrich nach „.de“ zu achten. Über das Schloss können Sie das Zertifikat öffnen und prüfen, dass es eine Seite des BfArM ist. - Kaufen: Öffnen Sie den Shop erneut über einen Link im Registereintrag. Nutzen Sie dafür nicht die Zurück-Taste des Browsers und keine noch offenen Fenster.
Der Registereintrag enthält laut BfArM die Kontaktdaten des Händlers und seiner zuständigen Behörde. Die Register-Prüfhilfe führt Sie Schritt für Schritt durch diese Prüfung.
Warnzeichen laut BfArM
Das BfArM nennt auf seiner Seite zum illegalen Arzneimittelversand unter anderem diese Merkmale:
| Warnzeichen | Warum es auffällt |
|---|---|
| Verschreibungspflichtige Mittel ohne Originalrezept | in Deutschland nicht erlaubt |
| „Onlineberatung“ ersetzt das ärztliche Rezept | ersetzt laut BfArM kein ärztliches Rezept |
| Impressum ohne Inhaber, Anschrift, Aufsichtsbehörde und Apothekerkammer | Pflichtangaben fehlen |
| Keine Beratung durch deutschsprachiges pharmazeutisches Personal | Pflicht nach § 11a Nr. 2d ApoG |
| Preise weit unter dem Marktüblichen, Mengenrabatte, Probepackungen | Kaufdruck |
| Versprechen von Heilung oder fehlenden Nebenwirkungen | unseriöse Werbung |
| Sitz in einem Land, aus dem der Versand nach Deutschland nicht erlaubt ist | siehe Versandapotheke im Ausland |
Ein einzelnes Merkmal ist noch kein Beweis. Mehrere zusammen sind ein deutliches Signal. Woran Sie gefälschte Ware erkennen, steht unter Arzneimittelfälschungen.
Verdacht melden
Laut BfArM können Sie vermutlich illegale Anbieter bei Polizei oder Staatsanwaltschaft melden. Das BfArM nimmt Hinweise per E-Mail an versandhandel@bfarm.de entgegen und leitet sie an das Zollkriminalamt weiter. Die Händler selbst überwacht nicht das BfArM, sondern die zuständigen Landesbehörden.
Diese Seite ersetzt keine Beratung in Apotheke oder Arztpraxis.
Häufige Fragen
Ist das EU-Sicherheitslogo ein Gütesiegel?
Nein. Laut BfArM hat das Logo allein keine Aussagekraft. Es zeigt nur nach einem Klick den Registereintrag, der eine Versanderlaubnis belegt.
Woran erkenne ich ein gefälschtes Logo?
Führt der Klick nicht auf eine Seite, deren Adresse mit https://versandhandel.dimdi.de/ beginnt, ist der Eintrag laut BfArM nicht echt.
Wo melde ich einen verdächtigen Shop?
Bei Polizei oder Staatsanwaltschaft oder per E-Mail an das BfArM unter versandhandel@bfarm.de.
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