Ratgeber

E-Rezept einlösen: die vier Wege im Überblick

Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend, es hat laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) das rosafarbene Papierrezept abgelöst. Diese Seite fasst die Einlösewege nach den FAQ des BMG (Stand 16. Juni 2026) und der gematik zusammen, abgerufen am 27. Oktober 2026. Es handelt sich um allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Stand Oktober 20263 Min. Lesezeit
Apotheker erklärt einer Kundin ein Rezept

Welcher Weg passt zum Einlösen Ihres E-Rezepts?

1. Nutzen Sie die E-Rezept-App oder die App Ihrer Krankenkasse mit Anmeldung?
2. Ist Ihre Gesundheitskarte kontaktlos (Funksymbol und sechsstellige Zugangsnummer auf der Karte)?
3. Haben Sie in der Praxis einen Papierausdruck mit Rezeptcode bekommen?

Bitte die drei Fragen beantworten.

    Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, FAQ E-Rezept und eGK (Stand 16.06.2026), und gematik, FAQ E-Rezept (abgerufen am 27.10.2026). Laut beiden können E-Rezepte in allen Apotheken eingelöst werden, auch in Online-Apotheken. Wie eine Versandapotheke den Papierausdruck annimmt, beschreiben BMG und gematik nicht; fragen Sie dort nach. Diese Übersicht ersetzt keine Beratung in Apotheke oder Arztpraxis.

    Die Einlösewege

    Weg Was Sie brauchen Hinweis laut Quelle
    Gesundheitskarte (eGK) Ihre Karte Karte wird in der Apotheke ins Terminal gesteckt, keine PIN nötig (BMG)
    E-Rezept-App der gematik Smartphone, Anmeldung Anmeldung mit NFC-fähiger eGK und PIN (BMG) oder über die ePA-App oder E-Rezept-App der Kasse (gematik)
    CardLink in einer Apotheken-App Smartphone, kontaktlose eGK ohne PIN, das Smartphone ersetzt das Kartenlesegerät (BMG, gematik)
    Papierausdruck Ausdruck aus der Praxis enthält den Rezeptcode als QR-Code, den die Apotheke scannt (gematik)

    Der Wegweiser oben auf dieser Seite fragt drei Punkte ab und zeigt Ihnen den passenden Weg. Mehr zum Verfahren per App lesen Sie unter E-Rezept mit CardLink.

    Einlösen bei einer Versandapotheke

    Laut BMG können E-Rezepte auch bei Versandapotheken eingelöst werden. Die gematik verweist auf die freie Apothekenwahl: Alle Apotheken, die dem Rahmenvertrag nach § 129 SGB V beigetreten sind, dürfen E-Rezepte einlösen, auch Online- und Versandapotheken. Für den Versand kommen zwei Wege in Frage:

    • App: Sie senden das Rezept über die E-Rezept-App an die gewählte Apotheke oder nutzen CardLink in der App der Apotheke.
    • Ausdruck: Den Rezeptcode auf dem Ausdruck kann laut gematik die versicherte Person, eine Vertretung oder die Apotheke nutzen. Wie eine Versandapotheke den Code annimmt, legt sie selbst fest.

    Ob die Apotheke eine Versanderlaubnis hat, prüfen Sie vorher mit der Register-Prüfhilfe.

    Wichtig zum Ausdruck

    Der Papierausdruck ist laut BMG nicht das Rezept. Die gematik ergänzt: Ein Ausdruck ist kein Rechtsdokument und berechtigt allein nicht zur Abgabe. Er kann kopiert werden, jedes E-Rezept ist aber nur einmal einlösbar. Auf einem Ausdruck stehen höchstens drei Rezeptcodes. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Ausdruck, er wird nur auf Wunsch erstellt.

    Fristen und Speicherung

    Laut gematik gilt ein E-Rezept 28 Tage zulasten der gesetzlichen Krankenkasse. Danach können Sie es bis drei Monate nach Ausstellung als Selbstzahlerrezept einlösen. Eingelöste E-Rezepte werden 100 Tage nach der Einlösung gelöscht, nicht eingelöste zehn Tage nach Ende der Gültigkeit. Eine Mehrfachverordnung umfasst höchstens vier inhaltsgleiche E-Rezepte mit jeweils eigener Gültigkeit.

    Die Gesundheitskarte speichert laut BMG keine Rezepte. Sie dient als Schlüssel für den Zugriff der Apotheke auf den E-Rezept-Fachdienst, auf dem die Rezepte verschlüsselt liegen.

    Angehörige und Privatversicherte

    Vertreter können E-Rezepte laut BMG weiterhin einlösen, brauchen dafür aber die Gesundheitskarte der jeweiligen Person. In der E-Rezept-App gibt es laut gematik eine Familienfunktion für Rezepte von Kindern und Angehörigen.

    Privatversicherte erhalten E-Rezepte laut gematik nur, wenn ihre Versicherung eine GesundheitsID und den Online Check-in anbietet. Laut BMG können grüne und blaue Rezepte als E-Rezept ausgestellt werden, wenn das Praxissystem das unterstützt. Für Papierrezepte gilt die Seite Rezept per Post.

    Diese Seite ersetzt keine Beratung in Apotheke oder Arztpraxis.

    Häufige Fragen

    Brauche ich eine PIN, um ein E-Rezept einzulösen?

    In der Apotheke mit der Karte am Lesegerät und per CardLink nicht. Für die Anmeldung in der E-Rezept-App mit der Karte brauchen Sie laut BMG eine PIN Ihrer Krankenkasse.

    Kann ich ein Foto des Ausdrucks an eine Versandapotheke schicken?

    Die gematik nennt den Rezeptcode als Zugang für Versicherte, Vertretung oder Apotheke; ob eine Apotheke ein Foto annimmt, legt sie selbst fest. Fragen Sie vorher nach.

    Wie lange ist ein E-Rezept gültig?

    Laut gematik 28 Tage zulasten der Krankenkasse, danach als Selbstzahlerrezept bis drei Monate nach Ausstellung.

    Weiterlesen