Ratgeber
Rezept per Post einsenden
Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) verpflichtend. Papierrezepte gibt es trotzdem weiter, etwa als Privatrezept, wenn die Praxis kein E-Rezept ausstellt. Diese Seite nennt die Regeln aus der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und den Angaben der gematik, abgerufen am 27. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Papierrezept oder E-Rezept-Ausdruck
Zwei Dinge sehen ähnlich aus, sind aber rechtlich verschieden:
| Dokument | Was es ist | Folge für den Postweg |
|---|---|---|
| Papierrezept | die Verschreibung selbst, mit eigenhändiger Unterschrift (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 AMVV) | Maßgeblich ist das unterschriebene Original. |
| Ausdruck eines E-Rezepts | nur der Zugang zum E-Rezept, laut gematik kein Rechtsdokument | Entscheidend ist der Rezeptcode, nicht das Papier. |
Laut BMG ist der Papierausdruck nicht das Rezept. Die gematik ergänzt, dass jedes E-Rezept nur einmal einlösbar ist, auch wenn der Ausdruck kopiert wird. Ein E-Rezept müssen Sie deshalb nicht per Post schicken. Wie Sie es digital an eine Versandapotheke übermitteln, steht unter E-Rezept einlösen.
Eine Kopie oder ein Foto eines Papierrezepts trägt keine eigenhändige Unterschrift. Klären Sie mit der Apotheke vorher, an welche Adresse das Original gehen soll.
Welche Fristen gelten
- Gültigkeit allgemein: Jede Verschreibung muss nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 AMVV ihre Gültigkeitsdauer angeben. Fehlt die Angabe, gilt sie nach § 2 Abs. 5 AMVV drei Monate.
- Kassenrezept: Laut gematik gilt ein E-Rezept 28 Tage zulasten der gesetzlichen Krankenkasse und hat unabhängig vom Einlöseweg die gleiche Gültigkeit wie ein Papierrezept. Danach ist es bis drei Monate nach Ausstellung als Selbstzahlerrezept einlösbar.
Rechnen Sie die Postlaufzeit ein. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum auf dem Rezept, nicht das Datum, an dem Sie den Umschlag einwerfen.
Was auf dem Rezept stehen muss
Nach § 2 Abs. 1 AMVV gehören unter anderem diese Angaben auf eine Verschreibung:
- Name, Berufsbezeichnung, Anschrift und Telefonnummer der verschreibenden Person,
- Ausstellungsdatum,
- Name und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist,
- Arzneimittel oder Wirkstoff mit Stärke und abzugebende Menge,
- Gültigkeitsdauer und eigenhändige Unterschrift.
Prüfen Sie diese Angaben, bevor Sie den Umschlag verschließen.
Was die Versandapotheke beachten muss
Nach § 11a Nr. 3 Buchst. a Apothekengesetz (ApoG) versendet die Apotheke das Arzneimittel innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung, sofern es verfügbar ist und nichts anderes vereinbart wurde. Verschreibungspflichtige Arzneimittel liefert sie nach § 17 Abs. 2a Nr. 2 ApBetrO nur gegen Empfangsbestätigung aus. Mehr dazu unter Lieferung und Kühlware.
Vor dem Einsenden lohnt ein Blick ins amtliche Register: Ob die Apotheke eine Versanderlaubnis hat, prüfen Sie mit der Register-Prüfhilfe.
Diese Seite ersetzt keine Beratung in Apotheke oder Arztpraxis.
Häufige Fragen
Reicht ein Foto meines Papierrezepts?
Ein Foto trägt keine eigenhändige Unterschrift nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 AMVV. Fragen Sie die Apotheke, wie sie das Original erhalten möchte.
Wie lange ist ein Rezept ohne angegebene Gültigkeit gültig?
Nach § 2 Abs. 5 AMVV drei Monate. Zulasten der gesetzlichen Krankenkasse gilt laut gematik eine Frist von 28 Tagen.
Muss ich den Ausdruck eines E-Rezepts per Post schicken?
Nein. Laut gematik zählt der Rezeptcode, der Ausdruck selbst ist kein Rechtsdokument.
Weiterlesen
E-Rezept einlösenWie Sie ein E-Rezept einlösen: mit Gesundheitskarte, App, CardLink oder Ausdruck, auch bei Versandapotheken. Gültigkeit und Fristen laut BMG und gematik.Weiterlesen
Lieferung und KühlwareWas laut ApoG und ApBetrO für den Versand von Arzneimitteln gilt: Lieferfrist, Empfangsbestätigung, Kühlware, Versandverbote und Widerruf nach BGB.Weiterlesen
Register-PrüfhilfePrüfen Sie Schritt für Schritt, ob eine Online-Apotheke im Versandhandels-Register des BfArM steht. Mit Adresscheck für versandhandel.dimdi.de.Weiterlesen