Ratgeber
Versandapotheke: Was das Gesetz verlangt
Eine Versandapotheke ist in Deutschland keine eigene Apothekenart. Es ist eine öffentliche Apotheke vor Ort, die zusätzlich eine behördliche Erlaubnis zum Versand hat. Grundlage sind § 43 Arzneimittelgesetz (AMG), § 11a Apothekengesetz (ApoG) und § 17 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), abgerufen am 27. Oktober 2026 auf gesetze-im-internet.de. Diese Seite ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Versand nur mit Erlaubnis
Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen nach § 43 Abs. 1 AMG an Endverbraucher nur in Apotheken abgegeben werden. Im Versand dürfen sie ohne behördliche Erlaubnis nicht in den Verkehr gebracht werden. Die Erlaubnis erhält nach § 11a ApoG nur, wer bereits eine Apothekenerlaubnis hat. Der Versand erfolgt laut § 11a Nr. 1 ApoG aus einer öffentlichen Apotheke, zusätzlich zum üblichen Betrieb.
Laut Verbraucherzentrale (Stand 5. Februar 2024) heißt das praktisch: Eine deutsche Versandapotheke hat immer auch eine Präsenzapotheke.
Pflichten beim Versand
§ 11a ApoG und § 17 Abs. 2a ApBetrO legen fest, was eine Apotheke beim Versand sicherstellen muss. Die wichtigsten Punkte:
| Pflicht | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Verpackung und Transport erhalten Qualität und Wirksamkeit | § 11a Nr. 2a ApoG |
| Beratung durch pharmazeutisches Personal auf Deutsch | § 11a Nr. 2d ApoG |
| Versand innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Bestelleingang, sonst Information an den Besteller | § 11a Nr. 3a ApoG |
| Kostenlose Zweitzustellung | § 11a Nr. 3d ApoG |
| Sendungsverfolgung und Transportversicherung | § 11a Nr. 3e und 3f ApoG |
| Telefonnummer für kostenlose Beratung, Angabe der Beratungszeiten | § 17 Abs. 2a ApBetrO |
| Verschreibungspflichtige Mittel nur gegen Empfangsbestätigung | § 17 Abs. 2a ApBetrO |
Die Zweitagesfrist gilt laut Gesetz, wenn das Mittel verfügbar ist und nichts anderes vereinbart wurde.
Was nicht verschickt werden darf
Nach § 17 Abs. 2a ApBetrO ist der Versand unzulässig, wenn ein Beratungsbedarf besteht, der nur persönlich durch einen Apotheker gedeckt werden kann. Das gilt auch für Apotheken aus anderen EU-Staaten, die nach Deutschland liefern. § 17 Abs. 2b ApBetrO schließt einzelne Wirkstoffgruppen ganz vom Versand aus. Welche Mittel betroffen sind, beantwortet Ihnen die Apotheke.
Eintrag im Register und Sicherheitslogo
Wer Arzneimittel im Internet an Endverbraucher verkauft, muss das nach § 67 Abs. 8 AMG vorher der zuständigen Behörde melden. Die Website muss die Kontaktdaten dieser Behörde nennen, das gemeinsame EU-Sicherheitslogo zeigen und auf das Register des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verlinken. Laut BfArM (abgerufen am 27. Oktober 2026) gilt:
- Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel ist in Deutschland seit 2004 erlaubt.
- Das BfArM führt das Register seit dem 21. April 2009 im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums.
- Das EU-Sicherheitslogo ist seit Oktober 2015 Pflicht.
- Das BfArM kontrolliert die Händler nicht selbst, das tun die Landesbehörden.
Wie Sie einen Eintrag selbst prüfen, steht unter Seriosität prüfen und in der Register-Prüfhilfe.
Preise für verschreibungspflichtige Mittel
Für verordnete Arzneimittel, die als Kassenleistung abgegeben werden, gelten einheitliche Preise. Nach § 129 Abs. 3 Satz 3 SGB V müssen Apotheken, für die der Rahmenvertrag gilt, die Preise nach § 78 AMG einhalten und dürfen Versicherten keine Zuwendungen gewähren. Laut Verbraucherzentrale gilt das Bonusverbot auch für Versandapotheken aus anderen EU-Staaten. Ihre gesetzliche Zuzahlung bleibt dieselbe, Näheres unter Zuzahlung.
Diese Seite ersetzt keine Beratung in Apotheke oder Arztpraxis.
Häufige Fragen
Ist jede Versandapotheke auch eine normale Apotheke?
In Deutschland ja. Die Versanderlaubnis nach § 11a ApoG setzt eine Apothekenerlaubnis voraus, der Versand läuft zusätzlich zum Betrieb vor Ort.
Wie schnell muss eine Versandapotheke liefern?
Nach § 11a Nr. 3a ApoG muss sie innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Bestelleingang versenden, wenn das Mittel verfügbar ist und nichts anderes vereinbart wurde.
Muss eine Versandapotheke beraten?
Ja. § 11a ApoG verlangt Beratung durch pharmazeutisches Personal auf Deutsch, § 17 Abs. 2a ApBetrO eine Telefonnummer für kostenlose Beratung.
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