Versandapotheke 123

Versandapotheke 123: sicher bestellen

Woran Sie eine registrierte Versandapotheke erkennen, wie Sie ein E-Rezept einlösen und welche Zuzahlung gilt. Mit Register-Prüfhilfe und E-Rezept-Wegweiser, nach Angaben von BfArM, Bundesgesundheitsministerium und gematik.

BfArM, Bundesministerium für Gesundheit, gematik und gesetze-im-internet.de, Stand Oktober 2026

Versandapotheke 123 erklärt, wie Sie Arzneimittel sicher im Internet bestellen. Grundlage sind die Hinweise des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum EU-Sicherheitslogo und zum Versandhandels-Register, die Informationen von Bundesgesundheitsministerium und gematik zum E-Rezept sowie das SGB V, abgerufen am 27. Oktober 2026. Die Seite ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

In drei Schritten zur sicheren Bestellung

Wer Arzneimittel im Internet an Verbraucher verkauft, muss in Deutschland im Versandhandels-Register stehen und das EU-Sicherheitslogo zeigen. Das BfArM nennt drei Schritte:

  1. Klicken: Das Logo auf der Website des Shops anklicken.
  2. Prüfen: Sie landen im amtlichen Register. Steht der Shop dort, ist er registriert.
  3. Kaufen: Den Shop über den Link im Register öffnen.

Die Register-Prüfhilfe führt Sie durch diese Schritte. Mehr dazu unter Seriosität prüfen und Arzneimittelfälschungen.

E-Rezept und Zuzahlung

Thema Regel Quelle
E-Rezept einlösen per App, Gesundheitskarte in der Apotheke oder Papierausdruck BMG, gematik
Zuzahlung 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, nie mehr als das Mittel kostet § 61 SGB V
Belastungsgrenze 2 Prozent der Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1 Prozent § 62 SGB V

Welcher Weg für Sie passt, zeigt der Wegweiser unter E-Rezept einlösen. Die Einzelheiten zur Zuzahlung stehen unter Zuzahlung.

Diese Seite ersetzt keine Beratung in Apotheke oder Arztpraxis.

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Häufige Fragen

Empfiehlt Versandapotheke 123 bestimmte Apotheken?

Nein. Wir vergleichen keine Apotheken und Preise und zeigen nur, wie Sie selbst prüfen.

Woran erkenne ich eine registrierte Versandapotheke?

Am EU-Sicherheitslogo, das per Klick zum amtlichen Register führt. Dort muss der Shop aufgeführt sein.

Wie hoch ist die Zuzahlung für ein Arzneimittel?

Nach § 61 SGB V 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.