Ratgeber
Arzneimittelfälschungen: Warnzeichen und Meldewege
Gefälschte Arzneimittel werden vor allem über illegale Internetshops verkauft. Diese Seite fasst zusammen, was das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu Fälschungen, zum Kauf im Internet und zu illegalem Versand schreibt, abgerufen am 27. Oktober 2026 auf bfarm.de. Rechtsgrundlagen sind die EU-Fälschungsrichtlinie 2011/62/EU und das Arzneimittelgesetz (AMG). Die Angaben sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Warum Fälschungen gefährlich sind
Laut BfArM enthalten Fälschungen oft keinen oder falsch dosierten Wirkstoff. Schädliche Inhaltsstoffe sind nicht selten. Die Betreiber illegaler Shops sitzen häufig im Ausland, deshalb lassen sich solche Seiten schwer entfernen.
Schutzmerkmale auf der Packung
Seit dem 9. Februar 2019 müssen verschreibungspflichtige Humanarzneimittel in der EU zwei Sicherheitsmerkmale tragen. Grundlage sind die Richtlinie 2011/62/EU und die Delegierte Verordnung (EU) 2016/161, in Deutschland § 10 Abs. 1c AMG. Laut BfArM sind das:
| Merkmal | Zweck |
|---|---|
| Individuelles Erkennungsmerkmal | Ein Code auf der Packung, den der Hersteller aufdruckt. Er macht jede Packung einzeln prüfbar. |
| Manipulationsschutz | Eine Vorrichtung, die zeigt, ob die Packung schon geöffnet wurde. |
Bei weiteren Arzneimitteln ist der Manipulationsschutz laut BfArM freiwillig. Die Prüfung der Codes ist Sache der Apotheke, nicht der Kundschaft.
Warnzeichen bei Shop und Ware
Das BfArM nennt diese Merkmale illegaler Anbieter:
- verschreibungspflichtige Mittel ohne Vorlage eines Originalrezepts
- verschreibungspflichtige Mittel bei einem Händler, der keine Apotheke ist
- „Onlineberatung“, die ein ärztliches Rezept ersetzen soll
- Preise, die stark vom Marktüblichen abweichen, Mengenrabatte oder Probepackungen
- Versprechen von Heilung oder fehlenden Nebenwirkungen
- Arzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen sind
- fehlendes Impressum oder fehlende Angaben zu Aufsichtsbehörde und Apothekerkammer
- viele Schreibfehler, keine Beratung auf Deutsch
- ein Angebot, das sich fast nur an Potenz- oder Lifestyle-Mittel richtet
Bei der Ware selbst rät das BfArM zur Vorsicht, wenn sie ohne Originalschachtel kommt oder Packung oder Tabletten ungewöhnlich aussehen oder riechen. Solche Mittel sollen Sie „auf keinen Fall“ einnehmen. Fragen Sie im Zweifel in einer Apotheke vor Ort nach.
Vorbeugen beim Kauf
Laut BfArM ist ein Versandhändler ohne EU-Sicherheitslogo unsicher. Klicken Sie vor dem Kauf auf das Logo und prüfen Sie, ob sich der Registereintrag mit Kontaktdaten und zuständiger Überwachungsbehörde öffnet. Wie das genau geht, steht unter Seriosität prüfen und in der Register-Prüfhilfe.
Das BfArM weist außerdem darauf hin, dass sein eigenes Logo manchmal unberechtigt genutzt wird, etwa in sozialen Netzwerken. Laut eigener Angabe wirbt das BfArM weder für Produkte noch für Anbieter.
Verdacht melden
| Stelle | Wofür laut BfArM |
|---|---|
| Polizei oder Staatsanwaltschaft | vermutlich illegale Anbieter |
| BfArM, versandhandel@bfarm.de | Hinweise auf illegalen Versand, Weitergabe an das Zollkriminalamt |
| Bundesverband Deutscher Versandapotheken, faelschermelden@bvdva.de | Zweifel an einem Anbieter |
| Zuständige Landesbehörde | Überprüfung von Händlern in Deutschland |
Haben Sie ein verdächtiges Mittel bereits eingenommen und Beschwerden, wenden Sie sich an eine Arztpraxis. Bestellungen aus dem Ausland behandelt die Seite Versandapotheke im Ausland.
Diese Seite ersetzt keine Beratung in Apotheke oder Arztpraxis.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich ein gefälschtes Arzneimittel?
Sicher oft gar nicht. Das BfArM nennt als Warnzeichen fehlende Originalschachtel sowie ungewöhnliches Aussehen oder ungewöhnlichen Geruch.
Seit wann haben Packungen einen Fälschungsschutz?
Verschreibungspflichtige Humanarzneimittel tragen laut BfArM seit dem 9. Februar 2019 ein Erkennungsmerkmal und einen Manipulationsschutz.
Wo melde ich einen Shop, der gefälschte Mittel verkauft?
Bei Polizei oder Staatsanwaltschaft oder per E-Mail an versandhandel@bfarm.de.
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